Bürgerinfo: Gemeinde Hohenfels

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Autor: Frau Baier
Artikel vom 01.07.2024

Landratsamt Konstanz

016/24 - Vogelschutz in der Brutzeit

LANDKREIS KONSTANZ – Vom 1. März bis 30. September stehen Vögel aufgrund der Brutzeit unter besonderem Schutz. In diesen Monaten ist es nicht erlaubt, Bäume zu fällen sowie Hecken, Gebüsche und andere Ge­hölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen.

Davon ausgenommen sind Pflegemaßnahmen an Beerenobst und Zierge­hölzen im Hausgarten und Arbeiten im Wald, die durch den Forst durch­geführt werden. Auch Pflegeschnitte an Obsthochstämmen können im oben genannten Zeitraum durchgeführt werden, da insbeson­dere bei Kir­schen ein Winterschnitt nachteilig ist. Allerdings ist auch hierbei immer auf etwaige Vogelbrutstätten Rücksicht zu nehmen.

Von diesem Verbot sind Maßnahmen ausgenommen, die aus Gründen der Verkehrs­sicherungspflicht erforderlich sind, wie zum Beispiel das Fällen ei­nes nachweislich kranken Baumes, der auf einen Weg oder eine Straße zu fallen droht. Ausnahmen sind immer mit der Unte­ren Naturschutzbehör­de des Landrats­amtes Konstanz unter der Telefon­nummer Telefonnummer: 07531 800-1222 abzuklären. 

Radschnitzeljagd Landkreis Konstanz 2024 vom 23.3.-10.11.2024

059/24 - Hygienebelehrung jetzt auch online verfügbar

LANDKREIS KONSTANZ – Mit einem neuen Online-Verfahren können die gesetzlichen Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes beim Umgang mit Lebensmitteln schnell und flexibel erfüllt werden. Ab dem 1. Mai 2024 sind Termine für die etwa 45-minütige Hygienebelehrung buch­bar, mit sofortigem Erhalt des Schulungszertifikats.

Die Verarbeitung und Verteilung von Speisen im gewerblichen Rahmen unterliegt den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes. Alle, die eine Tätig­keit in diesem Bereich aufnehmen wollen, sind zu einer Erstbelehrung ver­pflichtet. Danach müssen sich Neubeschäftigte einer sogenannten Hygiene­belehrung unterziehen. Hierbei geht es darum, das Risiko der Übertragung von ansteckenden Krankheiten über Lebensmittel zu minimieren. Bisher wurden diese Schulungen für das Lebensmittelgewerbe und die Gastrono­mie ausschließlich als Präsenzveranstaltungen angeboten.

Angesichts einer steigenden Nachfrage gibt es nun eine alternative Lösung — ein Online-Verfahren, das schnell, sicher und flexibel absolviert werden kann. „Unser Gesundheitsamt freut sich, die Hygienebelehrung ab sofort online anzubieten. Damit schaffen wir einen noch bürgerfreundlicheren Service und erfüllen gleichzeitig die Anforderungen der digitalen Transfor­mation“, so Magdalena Kurkowski, Leiterin des Amtes für Gesundheit und Versorgung im Landratsamt Konstanz.

Die Terminbuchung für die Online-Belehrung ist ab 1. Mai 2024 freigeschal­tet. Die Schulung dauert etwa 45 Minuten und wird in 26 Sprachen sowie in Gebärdensprache und leichter Sprache angeboten. Nach Abschluss erhalten die Teilnehmenden sofort ein Schulungszertifikat. Weitere Informationen sowie das Buchungsportal sind auf der Webseite des Landratsamtes zu fin­den unter www.LRAKN.de, Suchbegriffe „Infektionsschutz und Belehrung“.

080/24 - Privatwaldbesitzertage: Waldwirtschaft im Landkreis Konstanz

LANDKREIS KONSTANZ – Da auch im Frühsommer wichtige Arbeiten im Wald anstehen, bietet das Kreisforstamt zwei weitere Informationsveran­staltungen für private Waldbesitzerinnen und -besitzer an.

Zu folgenden Themen geben die kommenden Privatwaldtage Anregungen:

• Borkenkäfer: Biologie und Bekämpfung• Aufarbeitung von Schadholz und Arbeitssicherheit• Kultursicherung durch Ausschneiden der jungen Anpflanzungen• Vorbereitung der Jungdurchforstung für den Herbst

Die Termine für die Informationenveranstaltungen sind am:

• Freitag, 28. Juni 2024, 14 Uhr, Engen, Treffpunkt Wegkreuzung am Scheienbol oberhalb Hauserhöfe

• Freitag, 5. Juli 2024, 14 Uhr, Steißlingen, Treffpunkt Waldpark­platz Röhleberg an der Verbindungstraße Steißlingen/Wahl­wies

Weitere Informationen unter www.LRAKN.de, Stichwort „Privatwaldtage“. Eine Anmeldung ist möglich per E-Mail an kreisforstamt(@)LRAKN.de oder telefonisch unter Telefonnummer: 07531 800-2126.

083/24 beim Landratsamt Konstanz im Schuljahr 2024/2025

LANDKREIS KONSTANZ – Das Landratsamt Konstanz bietet jungen Menschen bis 26 Jahren die Chance, sich im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) zu engagieren. Für das Schuljahr 2024/2025, das am 1. September beginnt, sind noch freie Stellen verfügbar.

Das FSJ kann in einer der Kreisschulen, in einer Gemeinschaftsunterkunft oder im Kreismedienzentrum des Landkreises Konstanz absolviert werden. Während des Freiwilligendienstes sind die Teilnehmenden aktiv in den Berufsalltag eingebunden und erhalten je nach Einsatzstelle praktische Einblicke in den Schulbetrieb, in die Flüchtlingshilfe oder in den Bereich Digitale Medien. 

Die Dauer des FSJ beträgt sechs bis 18 Monate. Die Tätigkeit wird mit einem monatlichen Taschengeld und teilweise weiteren Zuschüssen vergütet. Für eine Bewerbung muss die Vollzeitschulpflicht erfüllt sein; ein Schulab­schluss ist nicht erforderlich.

Weitere Informationen zu den FSJ-Einsatzstellen des Landkreises Konstanz und zur Bewerbung gibt es auf der Internetseite des Landratsamtes Konstanz.