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Artikel vom 28.02.2024
Fälligkeit Grundsteuer und Gewerbesteuervorauszahlung
Fälligkeit Grundsteuer Jahreszahler (01.07.2024)
Fälligkeit Grundsteuer Jahreszahler
Wir machen darauf aufmerksam, dass die Grundsteuer für die Jahreszahler zum 01. Juli 2024 fällig ist.
Um unnötige Kosten für Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden, wird darum gebeten, den jeweils fälligen Betrag bis zum Fälligkeitstag zu überweisen. Bei Steuerschuldner, die uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird der fällige Betrag abgebucht.
Für Steuerschuldner, die uns noch keine Einzugsermächtigung erteilt haben, liegen die entsprechenden Vordrucke auf der Gemeindekasse vor.