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Der Erwerb eines Grundstücks im Wege der Erbfolge erfordert keine Einigung und Eintragung im Grundbuch. Erben Sie ein Grundstück, werden Sieoder die Erbengemeinschaft, der Sie angehören, Eigentümer. D [mehr]
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Die im Aufenthaltsgesetz festgelegten Aufenthaltszwecke sind: Ausbildung Erwerbstätigkeit (für selbstständig Tätige und nicht selbstständig Beschäftigte) völkerrechtliche, humanitäre [mehr]
In den Wahllokalen kann am Wahltag von 8 bis 18 Uhr gewählt werden. Wenn Sie wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten Sie von Ihrer Wohnortgemeinde eine Wahlbenachrichtigu [mehr]
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