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Werbeanlagen sind unzulässig: Anlagen mit wechselndem oder bewegtem Licht, Werbeanlagen mit wechselnden Bildern und mobile Werbeanlagen. Die Zufahrt erfolgt an der Ortsstraße (innerhalb der OD Liggersdorf). Hier [mehr]
auch die Grundflächen entsprechend des § 19 Abs. 4 BauNVO mit anzurechnen. Eine Ausnahme hiervon bilden Garagenzufahrten, die derart befestigt sind, dass das anfallende Regenwasser darauf versickern kann [...] Nutzungsschablone... [mehr]
Nutzungsschablone festgelegten Dachneigungen sind einzuhalten. Die Dachvorsprünge sollen kräftig ausgebildet werden und nicht kleiner als 40 cm sein. Dachaufbauten und –einschnitte sind zulässig. Auf einer [mehr]
Nutzungsschablone festgelegten Dachneigungen sind einzuhalten. Die Dachvorsprünge sollen kräftig ausgebildet werden und nicht kleiner als 40 cm sein. Dachaufbauten und –einschnitte sind zulässig, diese dürfen [mehr]
die vorgeschriebene Firstrichtung zu betonen ist und beim Anbau der First niederer oder kürzer ausgebildet werden muss. Im Einvernehmen mit der Gemeinde kann die Baurechtsbehörde gestatten, dass ausnahmsweise [...] mehr als ein Viertel... [mehr]
die vorgeschriebene Firstrichtung zu betonen, indem beim Anbau der First niederer oder kürzer ausgebildet werden muss. 1.4 Sogenannte versetzte Satteldächer, bestehend aus zwei verschieden hoch ans [mehr]
die vorgeschriebene Firstrichtung zu betonen, indem beim Anbau der First niederer oder kürzer ausgebildet werden muss. 1.4 Sogenannte versetzte Satteldächer, bestehend aus zwei verschieden hoch ansc [mehr]
Die Inhalte des Bebauungsplanes sollen die rechtliche Grundlage für die Umsetzung der Planung bilden. Die Satzungsänderung soll gemäß § 13 BauGB nach dem vereinfachten Verfahren durchgeführt werden [...] Ausgleich des Eingriffs in den... [mehr]
hauptsächlich als Putzfassaden in gebrochenen Farbtönen, abgestimmt auf die Nachbarbebauung, auszubilden. 3.2 Daneben können einfache senkrechte Holzschalungen, z. B. Decken- und Bodenschalung [mehr]
Sache des Planenden. Es soll jedoch, möglichst versucht werden, ein langgestrecktes Rechteck zu bilden. (2) Die Traufhöhe der Gebäude darf bis maximal betragen: a.) bei eingeschossigen Gebäuden I + IV [mehr]