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bestimmten Voraussetzungen gestattet. Die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes muss bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung angezeigt werden. [mehr]
und an das Grundstück selbst stellen und klären Sie die planungsrechtlichen Vorgaben durch die Gemeinde, in der das Grundstück liegt. Nicht unerheblich ist es auch zu klären, ob das Grundstück bereits [mehr]
Verfahrensbeschreibung. Hinweis: Klären Sie mit Ihrer Gemeinde, ob Sie nach der Anmeldung von Amts wegen in das Gewerberegister (falls die Gemeinde eines führt) eingetragen werden oder ob Sie selbst die [...] Die Ausübung Ihres... [mehr]
abgegebenen Stimmzettel ausgewertet. Für die Ermittlung des vorläufigen Ergebnisses meldet die Gemeinde die zusammengefassten Wahlbezirksergebnisse dem Kreiswahlleiter oder der Kreiswahlleiterin, der [mehr]
steuerlichen Berater. Allgemeine Auskünfte erhalten Sie auch bei den Finanzämtern. Auch Städte und Gemeinden können Steuern sowie Gebühren und Beiträge erheben. [mehr]
ins Handelsregister eingetragen sein. Es reicht die Anmeldung bei der Gewerbeanmeldestelle der Gemeinde. Sie sind allein verantwortlich und haften unbeschränkt mit Ihrem Vermögen. Rechtlich ist das Ei [mehr]
Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts (beispielsweiseder Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände) sowie für die Gerichte. Für Bundesdienststellen und -gerichte gilt das Bu [mehr]
Bevor Sie ein Grundstück kaufen, sollten Sie sich bei der Gemeinde erkundigen, ob es erschlossen ist und welche Kosten gegebenenfalls auf Sie zukommen können. Das sind beispielsweise Kosten für den [...] Schuldnerin oder Schuldner ist,... [mehr]
stellen. Sie können den Antrag beim Versicherungsamt einer Kreis-, Stadt- oder Gemeindeverwaltung, bei einem Versichertenberater oder einer Versichertenberaterin oder bei einer Auskunfts- [mehr]
bis sieben von der Gemeindebehörde berufenen Beisitzern oder Beisitzerinnen. Sollten Sie eine derartige ehrenamtliche Tätigkeit in Erwägung ziehen, nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Gemeinde auf. Die Mitglieder [...] der jeweiligen... [mehr]